Hinweise zur Impfung über die IG
Hinweise zur Interessengemeinschaft Geflügelimpfung
1. Rolle der Interessengemeinschaft
Die Initiatoren der Interessengemeinschaft (IG) treten als
organisatorische Vermittler zwischen der ausführenden
Veterinärmedizinerin und dem jeweiligen Halter auf. Die IG
selbst erbringt keine tierärztlichen Leistungen, sondern
koordiniert Termine, Bedarf und Ausgabe des Impfstoffes.
2. Freiwilligkeit, Betaphase und Änderungen im
Ablauf
Das Angebot der IG ist freibleibend. Es besteht kein Anspruch
auf eine dauerhafte oder zukünftige Versorgung mit Impfstoff.
Die Initiatoren behalten sich vor, das Angebot jederzeit ganz
oder teilweise einzustellen.
Das Projekt befindet sich derzeit in einer Betaphase. Abläufe, Organisation und Rahmenbedingungen können daher angepasst oder verändert werden, wenn dies aus organisatorischen, rechtlichen oder praktischen Gründen erforderlich ist.
3. Aufnahme in die IG
Für die Teilnahme ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von
xx € zu entrichten.
Werden seitens des Halters vier Impftermine in Folge nicht
wahrgenommen, gilt die Teilnahme als beendet. Bei erneuter
Teilnahme wird eine neue Aufnahmegebühr fällig.
4. Kosten der Impfung
Eine Impfdosis kostet xx € für xx Tiere.
Jedes weitere Tier wird mit xxx € berechnet.
5. Impfbescheinigung
Pro Halter wird ausschließlich eine Impfbescheinigung
ausgestellt, und nur für den jeweils angemeldeten
Bestand.
Die Bescheinigung wird als PDF an die bei der Anmeldung
angegebene E-Mail-Adresse versendet. Alternativ kann eine
postalische Zusendung für 3,50 € gebucht werden.
6. Zahlungsbedingungen
Die Aufnahmegebühr kann bar bei der ersten Impfstoffausgabe,
per PayPal oder per Rechnung beglichen werden.
Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt und
eine Mahnung erforderlich, wird hierfür eine Mahngebühr in Höhe
von 5 € berechnet.
