Hinweise zur Impfung über die IG

Hinweise zur Interessengemeinschaft Geflügelimpfung

1. Rolle der Interessengemeinschaft
Die Initiatoren der Interessengemeinschaft (IG) treten als organisatorische Vermittler zwischen der ausführenden Veterinärmedizinerin und dem jeweiligen Halter auf. Die IG selbst erbringt keine tierärztlichen Leistungen, sondern koordiniert Termine, Bedarf und Ausgabe des Impfstoffes.

2. Freiwilligkeit, Betaphase und Änderungen im Ablauf
Das Angebot der IG ist freibleibend. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte oder zukünftige Versorgung mit Impfstoff. Die Initiatoren behalten sich vor, das Angebot jederzeit ganz oder teilweise einzustellen.

Das Projekt befindet sich derzeit in einer Betaphase. Abläufe, Organisation und Rahmenbedingungen können daher angepasst oder verändert werden, wenn dies aus organisatorischen, rechtlichen oder praktischen Gründen erforderlich ist.

3. Aufnahme in die IG
Für die Teilnahme ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von xx € zu entrichten.
Werden seitens des Halters vier Impftermine in Folge nicht wahrgenommen, gilt die Teilnahme als beendet. Bei erneuter Teilnahme wird eine neue Aufnahmegebühr fällig.

4. Kosten der Impfung
Eine Impfdosis kostet xx € für xx Tiere.
Jedes weitere Tier wird mit xxx € berechnet.

5. Impfbescheinigung
Pro Halter wird ausschließlich eine Impfbescheinigung ausgestellt, und nur für den jeweils angemeldeten Bestand.
Die Bescheinigung wird als PDF an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versendet. Alternativ kann eine postalische Zusendung für 3,50 € gebucht werden.

6. Zahlungsbedingungen
Die Aufnahmegebühr kann bar bei der ersten Impfstoffausgabe, per PayPal oder per Rechnung beglichen werden.
Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt und eine Mahnung erforderlich, wird hierfür eine Mahngebühr in Höhe von 5 € berechnet.